IHKN-Beschwerdestelle

Aufgabe der IHKN-Beschwerdestelle


Die IHK Niedersachsen (IHKN) hat nach ihrer Satzung die Aufgabe, in allen die Wirtschaft Niedersachsens und die Mitglieder insgesamt betreffenden Fragen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber Legislative, Exekutive und anderen Institutionen zu vertreten. Sie darf sich dabei nur innerhalb des Aufgabenbereichs bewegen, der durch das IHK-Gesetz (IHKG) vorgegeben ist. Die Mitglieder aller in der IHKN zusammengeschlossenen niedersächsischen IHKs haben die Möglichkeit, eine Überprüfung zu beantragen, wenn sie der Ansicht sind, eine Äußerung oder sonstige Aktivität der IHKN sei mit dem Kompetenzrahmen nach dem IHKG nicht vereinbar. Der Antrag kann schriftlich an die IHK Niedersachsen, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover, oder per Mail an info@ihk-n.de gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft der unabhängige Beschwerdeausschuss der IHKN.

Geschäftsstelle der IHKN-Beschwerdestelle

Die Geschäftsstelle der IHKN-Beschwerdestelle ist bei der IHKN-Federführung Recht und Bürokratieabbau angesiedelt. Ansprechpartner ist Bernd Seifert. Die Geschäftsstelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
IHKN-Beschwerdestelle
c/o Oldenburgische IHK
Bernd Seifert
Moslestr. 6
26122 Oldenburg
0441 2220 - 360
info@ihk-n.de

Mitglieder der IHKN-Beschwerdestelle

  • Prof. Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
  • Sabine Kantin, Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
  • Dr. Thomas Remmers, Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle und 3. Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer