Feiertagsfahrverbote: Entlastung darf nicht halbherzig bleiben

IHKN-Statement zur heute vom Bundeskabinett beschlossenen Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an bundesweit uneinheitlichen Feiertagen

Hannover, 15.07.2026
Die IHK Niedersachsen (IHKN) hält die heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Abschaffung von Lkw-Fahrverboten an bundesweit uneinheitlichen Feiertagen wie Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen für einen Schritt in die richtige Richtung.
„Für eine noch wirksamere Entlastung der Logistikwirtschaft braucht es auch an den bundeseinheitlichen Feiertagen eine Flexibilisierung des Lkw-Fahrverbots. Derzeit beginnt das Fahrverbot an einem Feiertag um 0:00 Uhr. Konkret helfen würde den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Fahrerinnen und Fahrern, das bestehende Feiertagsfahrverbot auf einen Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verkürzen. Diese Erleichterung muss neben der Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an bundesweit uneinheitlichen Feiertagen ebenfalls Eingang in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) finden“, betont Felix Jahn, IHKN-Sprecher für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur.
Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Elbe-Weser, IHK Hannover, IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim sowie IHK für Ostfriesland und Papenburg. Sie vertritt mehr als 530.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung.