Rechtsschutzmöglichkeiten müssen nachgebessert werden

Neue Vorgaben für öffentliche Aufträge

Heute (Freitag,30.8.2019) hat der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Anhörung zur geplanten Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) durchgeführt. Nach dem Willen der Landesregierung sollen durch die Neuregelung insbesondere einige Vorgaben der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden.
„Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, mit der geplanten Neuregelung das Vergaberecht mit den Vorschriften des Bundesrechts weiter zu harmonisieren und bürokratischen Hemmnisse abzubauen“, sagt Bernd Seifert, Sprecher Recht und Bürokratieabbau der IHK Niedersachsen (IHKN). Insbesondere die Anhebung des Schwellenwertes für den Geltungsbereich des Gesetzes auf 25.000 Euro, die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung, die Erweiterung der Möglichkeiten zur Einreichung elektronischer Unterlagen sowie die Einführung der sog. Eignungsvermutung bei bestehender Eintragung in das Amtliche Verzeichnis seien wichtige Schritte zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens und zur Stärkung der Bieterrechte.
Als unzureichend bewertet die IHKN allerdings die geplanten Regelungen zum Unterschwellenrechtschutz. Nachdem der ursprüngliche Regierungsentwurf vom Mai 2019 diesen Punkt noch ausgeblendet hatte, um die Details einer solchen Regelung weiter zu prüfen, haben die Fraktionen von CDU und SPD im August vorgeschlagen, eine sog. Informations- und Wartepflicht einzuführen. Danach ist geplant, Bieter, deren Angebote bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden, mindestens zehn Tage vor Erteilung des Zuschlages darüber zu informieren, welches Unternehmen den jeweiligen Auftrag erhalten soll. „Ein wirkungsvoller Rechtsschutz ist damit aber nicht zu erreichen“, so Seifert. „Denn der Verstoß gegen diese Pflichten hat keine unmittelbaren Konsequenzen. Notwendig wäre daher ein Nachprüfungsverfahren durch eine objektive Stelle, wie dies in einigen anderen Bundesländern, darunter Thüringen und Sachsen, bereits gesetzlich vorgesehen ist.“ Im Interesse der Transparenz und der Wahrung der Bieterrechte spricht sich die IHKN daher für die Einführung eines außergerichtlichen Nachprüfungsverfahrens aus.
Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Hannover, IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Sie vertritt rund 460.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung.

*Hannover, 30.8.2019*