IHKN fordet Anschubfinanzierung und zentrale Ansprechpartner im Niedersächsischen Quartiersgesetz

Ohne Boxencrew kommt kein Rennwagen auf die Strecke

Die IHK Niedersachsen (IHKN) begrüßt den Entwurf der Landesregierung zum „Niedersächsischen Quartiersgesetz“, für den am Mittwoch (30.10.2019) die offizielle Verbändeanhörung endet. Eine wesentliche Forderung sei aber noch unberücksichtigt geblieben: die Bereitstellung von „Anschubmitteln“ für die zukünftigen Quartiersgemeinschaften als wesentliche Zielgruppe des neuen Gesetzes.
„Es ist gut, dass mit dem Gesetz die Einrichtung von privaten Quartiersgemeinschaften und die gemeinschaftliche Finanzierung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen befördert werden“, sagt Hendrik Schmitt, Hauptgeschäftsführer der IHKN. „Beim Thema Anschubfinanzierung muss das Land aber noch dringend nachbessern“.
„Gerade die kleineren Initiativen in der Gründungsphase brauchen erfahrungsgemäß einen finanziellen Start-Impuls sowie eine professionelle Begleitung“, ergänzt Martin Bockler, Handelssprecher der IHKN. Daher fordert die IHKN neben der Anschubfinanzierung auch zentrale Ansprechpartner in der Fläche. Diese sollen die Vorteile, die sich aus dem neuen Gesetz insbesondere für Handel und Kommunen entwickeln können, in die Regionen vermitteln und als erster Ansprechpartner bei Fragen der Organisation zur Verfügung stehen. „Mithilfe von regional verteilten Koordinierungsstellen ließe sich das neue Instrument viel besser vermarkten und nicht nur in den großen Städten, sondern auch in den kleinsten Kommunen im ländlichen Raum platzieren,“ so die Einschätzung des Handelsexperten.
Das Niedersächsische Quartiersgesetz orientiert sich an dem international erfolgreichen Modell der „Business Improvement Districts“. Dabei werden auf Eigeninitiative von Hauseigentümern und Gewerbetreibenden meist innerstädtische Quartiere, wie Fußgängerzonen, in Eigenfinanzierung aufgewertet. Der Vorteil: Haben die Aufwertungsideen eine bestimmte Zustimmungsquote unter den Hauseigentümern erhalten, werden alle weiteren Eigentümer im Quartier zu einer Co-Finanzierung verpflichtet. So genannte Trittbrettfahrer, die zwar von gemeinschaftlichen Aktionen in Fußgängerzonen profitieren, sich aber sonst finanziell nicht beteiligen wollten, können über das neue Gesetz zukünftig mit ins Boot geholt werden.
Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Hannover, IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Sie vertritt rund 460.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung.
*Hannover, 29.10.2019*