Lkw-Fahrverbot an Feiertagen endlich flexibilisieren
„Die aktuellen Regelungen für den Lkw-Verkehr an Feiertagen sind immer wieder ein Störfaktor für die komplexen Lieferketten in unserer globalisierten Wirtschaft. An Feiertagen werden die Lieferketten unnötig lange durchbrochen, das verursacht hohe betriebliche und volkswirtschaftliche Kosten, die die niedersächsische Wirtschaft zusätzlich belasten“, beschreibt Tobias Hoffmann, Präsident der IHK Niedersachsen (IHKN), die Herausforderungen mit Blick auf die anstehenden Feiertage im Herbst.
„Das aktuell gültige Lkw-Feiertagsfahrverbot schadet der Wirtschaft. Die dadurch verursachten Missstände zeigen sich bald schon wieder am bevorstehenden bundesweiten Feiertag ‚Tag der Deutschen Einheit‘ am 3. Oktober. Es besteht dringender Handlungsbedarf der Politik, das Lkw-Fahrverbot an Feiertagen endlich zu flexibilisieren“, ergänzt Ulrich Boll, Mitglied im DIHK-Verkehrsausschuss und geschäftsführender Gesellschafter der Boll Logistik GmbH & Co. KG.
In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass das Lkw-Fahrverbot an einem Feiertag um 0:00 Uhr beginnt und somit die Fahrzeit am vorherigen Werktag um 23:59 Uhr endet. „Damit werden routinierte und zuverlässige Touren unterbrochen, häufig kurz vor Erreichen des Zielortes. Wichtige Logistikprozesse für Unternehmen aller Branchen und Größen können so nicht eingehalten werden – mit erheblichen finanziellen Belastungen“, stellt IHKN-Präsident Tobias Hoffmann fest.
Ausnahmegenehmigungen zur Beendigung von Linientouren in den Morgenstunden eines Feiertags scheitern sehr häufig an uneinheitlichem Vorgehen der Straßenverkehrsbehörden und sind mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Fahrerinnen und Fahrer, die aufgrund des Feiertagsfahrverbots ihr Fahrziel nicht erreichen können, sind gezwungen, ihre Lkws im öffentlichen Parkraum abzustellen. Sie müssen dann entweder dort ausharren oder sich abholen lassen, um den Tag zuhause zu verbringen. Das ist für das Berufsbild alles andere als attraktiv.
„Lieferprozesse sind in der Praxis von eng getakteten Verkehren geprägt, die in eine komplexe Systemlogistik eingebettet sind. Das aktuell geltende Lkw-Fahrverbot an Feiertagen ist dabei eine echte Herausforderung – nicht nur für die Logistikbranche und ihre Mitarbeitenden. Wir appellieren daher dringend, das Feiertagsfahrverbot für Lkws zu flexibilisieren und auf einen Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verkürzen“, fordert Hoffmann.
Als einen Schritt in die richtige Richtung bewertet die IHK Niedersachsen den kürzlich gefassten Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses StVO, dem Bundeverkehrsministerium zu empfehlen, Lkw-Fahrverbote an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen abzuschaffen. Damit würde eine langjährige Forderung der IHK-Organisation in die Praxis umgesetzt und die Wirtschaft über Bundesländergrenzen hinweg entlastet, so Hoffmann abschließend.
Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Elbe-Weser, IHK Hannover, IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim sowie IHK für Ostfriesland und Papenburg. Sie vertritt rund 520.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung.
Hannover, 29.09.2025