Beschluss des Niedersächsischen Quartiersgesetzes guter Schritt nach vorn

BIDs sind wichtiger Baustein für die Zukunft der niedersächsischen Innenstädte

„Der Beschluss des Landtags zum Niedersächsischen Quartiersgesetz ist ein großer Schritt nach vorn. Das Land hat damit heute eine langjährige Empfehlung der niedersächsischen Wirtschaft umgesetzt“, kommentiert Uwe Goebel, Präsident der IHK Niedersachsen (IHKN), die heute im Plenum erfolgte Beschlussfassung. Das neue Gesetz stellt nun auch in Niedersachsen das Instrument der Business Improvement Districts (BIDs) auf rechtssichere Füße. BIDs sind räumlich klar umrissene Bereiche, in denen Grundeigentümer und Gewerbetreibende gemeinsam versuchen, die Standortqualität durch Maßnahmen zu verbessern, die aus dem Aufkommen einer selbst auferlegten und zeitlich befristeten Abgabe finanziert werden. Die IHKN hatte bereits seit 2015 ein solches Gesetz zur Stärkung von Quartiersgemeinschaften, insbesondere in Innenstädten, Ortskernen und Stadtteilzentren, empfohlen und dies zuletzt in der landesweiten Diskussion zur Zukunft der Innenstädte im Januar unterstrichen. „Unsere Innenstädte befinden sich gerade in einer schwierigen Phase. Deshalb kommt das Quartiersgesetz zur rechten Zeit. In Kombination mit dem von der Landesregierung geplanten beispielgebenden Ad-hoc-Förderprogramm für Innenstädte über 117 Millionen Euro wird es dazu beitragen, unsere Zentren attraktiv zu halten“, ist sich Goebel sicher.
„Händler und Standortgemeinschaften wissen um die Vorteile, die ein BID bringen kann“, sagt auch IHKN-Handelssprecherin Kathrin Wiellowicz. „Immerhin haben BIDs in anderen Bundesländern und international gerade während Corona gezeigt, wie wichtig der Zusammenhalt innerhalb einer professionell geführten Allianz ist und welch schöne Aktionen mithilfe einer soliden und fair auf allen Schultern verteilten finanziellen Grundlage auch während der Pandemie bewerkstelligt werden können. Grundsätzlich haben sich BIDs in anderen Ländern als krisenfest bewährt“, so Wiellowicz.
Nun gilt es aus Sicht der IHKN, die mit dem Gesetz verbundenen Anschubgelder für die niedersächsischen BIDs zeitnah zur Verfügung zu stellen und das neue Stadtentwicklungsinstrument gemeinsam mit allen innerstädtischen Akteuren bei Wirtschaft und Kommunen breit in die Fläche zu tragen. „Wir sind uns bewusst, dass ein BID alleine nicht das Allheilmittel für eine attraktive Innenstadt ist. Aber gekoppelt mit weiteren Bausteinen – wie kreativen Entwicklungskonzepten, innovativen Nutzungen und digitalen Maßnahmen in unseren Fußgängerzonen – sowie den vom Land angekündigten finanziellen Anreizen sind wir optimistisch, unsere Innenstädte auch nach der Pandemie als attraktive Wirtschaftsstandorte zu erhalten“, so der IHKN-Präsident.
Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Hannover, IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Sie vertritt rund 495.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung.
*Hannover, 28.4.2021*