IHKN begrüßt aktuelle Entscheidung des niedersächsischen OVG zur 2G-Regelung im Einzelhandel

Die IHK Niedersachsen begrüßt die Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16.12.2021 zur vorläufigen Außervollzugsetzung der 2G-Regelung im Einzelhandel.
Stellt der Beschluss des OVG doch klar, dass es keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe gibt, warum einzelne Branchen zu den Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung gezählt werden und von der 2G-Regelung ausgenommen sind, andere Branchen aber, wie beispielsweise Baumärkte, nicht zu dieser Kategorie gezählt werden und damit uneingeschränkt unter die 2G-Regel fallen.
Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Hannover, IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Sie vertritt rund 495.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung
*Hannover, 17.12.2021*