Handlungskonzept ist eine große Chance für den Mittelstand
Am Dienstag (25.6.2019) hat das Kabinett das Handlungskonzept Mittelstand und Handwerk beschlossen. „Mehr als zwei Drittel aller Ausbildungsplätze und noch mehr Unternehmen aus dem Mittelstand sind dem IHK-Bereich zuzurechnen Für diese Betriebe ist das Handlungskonzept eine sehr gute Nachricht“, erklärt Gert Stuke, Präsident der IHK Niedersachsen (IHKN). Damit stelle das Land den Mittelstand, der in Niedersachsen ein Wachstumstreiber sei, endlich in den Fokus. Der IHKN-Präsident betont dabei, dass es nicht um ein Gegeneinander von großen und kleineren Unternehmen gehen könne – erfolgreich werde die niedersächsische Wirtschaft durch das gute Zusammenspiel beider Gruppen. „Aber gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen oftmals vor besonderen Hürden, die sich aus ihrer Größe ergeben. Diese Barrieren müssen wir beseitigen“, so Stuke.
Es sei nun eine echte Chance, dass das Land mit einem umfassenden Konzept die zehn für den Mittelstand wesentlichen Handlungsfelder durchleuchtet habe, betont Stuke. Im Einzelnen lobt der IHKN-Präsident besonders das Engagement des Landes für die Fachkräftesicherung. Gerade für den Mittelstand sei diese eine zentrale Herausforderung. Insgesamt betrachteten 57 % der Unternehmen den Fachkräftemangel als das größte Wachstumsrisiko. In kleinen und mittleren Unternehmen liege dieser Wert noch deutlich höher, so Stuke. Vielfach falle es mittelständischen Unternehmen schwerer als Großunternehmen, qualifiziertes Personal zu finden. Daher sei es gerade im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen, die Fachkräfteinitiative des Landes fortzusetzen und die regionalen Fachkräftebündnisse weiter zu stärken. Auch die Förderung der Weiterbildung oder der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien richtige Ansätze. Gerade für den Mittelstand seien zudem gut ausgestattete Berufsschulen ebenso wichtig wie eine leistungsfähige Infrastruktur zur Anbindung ländlicher Räume an die regionalen Zentren.
Von der Mittelstandsförderung sollten allerdings möglichst alle kleinen und mittleren Unternehmen profitieren. „Der Mittelstand muss insgesamt betrachtet werden. Eine Beschränkung auf einzelne Wirtschaftszweige ist kein nachhaltiger Lösungsbeitrag“, erklärt Stuke. Letztlich begründe die Unternehmensgröße die notwendigen politischen Initiativen, nicht die Branchen- oder Wirtschaftszweigzugehörigkeit.
Positiv hebt die IHKN das Bekenntnis zum Bürokratieabbau hervor. Neben der bereits im Wirtschaftsministerium eingerichteten Stabsstelle Bürokratieabbau, die aktiv den Bürokratieabbau vorantreiben soll, ist bis Ende 2019 die Einrichtung einer „Clearingstelle Mittelstand“ geplant. Sie soll neue Gesetzesentwürfe oder Verordnungen vor deren Umsetzung auf Folgekosten für die Wirtschaft prüfen. „Die frühzeitige Prüfung und Vermeidung etwaiger überflüssiger Bürokratie führt dazu, dass Betriebe erst gar nicht belastet werden“, so Frank Hesse, IHKN-Sprecher für Wirtschaftspolitik und Mittelstand. Ziel solle sein, dass ein mittelständisches Unternehmen auch ohne externe Berater sein Tagesgeschäft erfolgreich verfolgen könne, dass die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften und Pflichten im Durchschnitt unter 100 bleibe und dass die wirtschaftsnahe Verwaltung ihren Beratungsauftrag gegenüber mittelständischen Unternehmen wesentlich intensiver wahrnehme.
Die IHKN erklärt, die Umsetzung des Handlungskonzeptes zu unterstützen. Ein Beispiel sei die Clearingstelle, bei der sich die IHKN gern einbringen wolle. Darüber hinaus könne sie dazu beitragen, dass Informations- und Beratungsangebote über die sieben IHKs in Niedersachsen in die Fläche getragen würden.
Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Hannover, IHK Lüneburg-Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Sie vertritt rund 460.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung.
*Hannover, 25.6.2019*